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AGB Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundinnen und Kunden in der Schweiz und in Liechtenstein

Musik-Ebert GmbH · Online-Shop musik-ebert.ch
Fassung: 1. Oktober 2026

Das Wichtigste im Überblick

Es gilt Schweizer Recht unter Wahrung zwingender Schutzvorschriften. Wir tragen das Transportrisiko bis zur Übergabe. Bitte prüfen Sie die Lieferung zeitnah und melden Sie erkennbare Mängel innert 14 Tagen; später erkennbare Mängel innert 14 Tagen nach ihrer Entdeckung. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust der Ansprüche wegen des betreffenden Mangels führen (§ 7).

Bei einem Gewährleistungsfall reparieren oder ersetzen wir zunächst kostenlos. Gelingt die Abhilfe nicht nach den Bedingungen von § 8, können Sie eine Preisminderung oder die Rückabwicklung verlangen. Für Neuware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre, für entsprechend ausgewiesene gebrauchte Ware ein Jahr. Für Geschäftskunden gelten die besonderen Regeln in § 8.

Die Prüfung einer Reklamation, die Diagnose und der Kostenvoranschlag nach § 9 sind kostenlos. Stellt unsere Werkstatt fest, dass der beanstandete Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist, und belegt sie dies mit Befund und Fotos, tragen Sie die Kosten für Ein- und Rücksendung nach § 9 Abs. 3. Kostenpflichtige Reparaturen erfolgen nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Für Konsumenten besteht ein freiwilliges 14-tägiges Rückgaberecht. Sachgerechtes kurzes Ausprobieren, auch von Blasinstrumenten, ist erlaubt. Es gibt keinen pauschalen Abzug für Anspielen, Hygiene oder Wiedereinlagerung. Rücksendekosten, tatsächliche Wertminderungen und die begrenzten Rückgabeausnahmen sind in § 10 geregelt.

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

(1) Ihre Vertragspartnerin ist die Musik-Ebert GmbH, Hussenstrasse 45–49, 78462 Konstanz, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 380737, nachfolgend «wir».

Geschäftsführung: Peter Muck, Christiane Muck. Kontakt: E-Mail info@musik-ebert.de, Telefon +49 7531 13600. Schweizer MWST-Nummer: CHE-419.386.583 MWST. Schweizer Fiskalvertretung: Trewitax Kreuzlingen AG, Hauptstrasse 14, 8280 Kreuzlingen (Musik-Ebert GmbH c/o Trewitax Kreuzlingen AG). Vertragspartnerin bleibt die Musik-Ebert GmbH in Deutschland.

(2) Diese AGB gelten für Warenbestellungen von Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein und von Geschäftskunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, jeweils mit Lieferung an eine Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein. Sie gelten für Bestellungen über musik-ebert.ch sowie für telefonische und schriftliche Bestellungen, wenn sie vor Vertragsschluss einbezogen werden. § 9 regelt die damit zusammenhängenden Reklamationen und gesondert beauftragten Reparaturen.

(3) Für Kunden in anderen Staaten sowie für im Ladengeschäft in Konstanz abgeschlossene Käufe gelten diese AGB nicht. Die für solche Geschäfte vorgesehenen Bedingungen werden gesondert mitgeteilt und vereinbart. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben stets bestehen.

(4) Für Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Liechtenstein bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Fürstentums Liechtenstein unberührt, soweit sie für den Konsumenten günstiger sind. Insbesondere steht ihnen zusätzlich zu § 10 das gesetzliche Widerrufsrecht nach unserer Widerrufsbelehrung (Teil B, mit Muster-Widerrufsformular) zu.

(5) Konsumenten sind natürliche Personen, die für ihren persönlichen oder familiären Gebrauch und nicht für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit bestellen. Geschäftskunden sind alle übrigen Kunden, insbesondere juristische Personen und Personen, die für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit handeln. Entscheidend ist der Zweck des konkreten Kaufs.

(6) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Bestellungen dürfen nur von volljährigen und zum jeweiligen Vertragsschluss berechtigten Personen abgegeben werden.

§ 2 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Produktdarstellung im Online-Shop ist eine Einladung zur Bestellung und kein bindendes Verkaufsangebot. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.

(2) Sie legen die gewünschten Artikel in den Warenkorb, erfassen Ihre Kontakt-, Liefer- und Rechnungsdaten und wählen Versand- und Zahlungsart. Vor dem Absenden können Sie die Angaben prüfen und über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen berichtigen. Mit Betätigung der abschliessenden, eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung bezeichneten Schaltfläche geben Sie Ihre Bestellung ab. Bei beschleunigten Zahlungswegen können einzelne Schritte im Fenster des Zahlungsanbieters erfolgen; eine Überprüfung vor der verbindlichen Bestellung bleibt möglich.

(3) Wir bestätigen den Eingang unverzüglich per E-Mail. Eine ausdrücklich nur als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht stellt noch keine Annahme dar. Wir nehmen Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Versandbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware an. Enthält bereits die erste E-Mail eine ausdrückliche Annahmeerklärung, kommt der Vertrag damit zustande.

(4) Die Annahme erfolgt innert fünf Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung. Danach sind Sie ohne erneute Zustimmung nicht mehr an Ihr Angebot gebunden. Eine blosse Zahlungsreservierung oder technisch bereits erfolgte Belastung ist für sich allein noch keine Annahmeerklärung. Kommt kein Vertrag zustande, erstatten wir erhaltene Beträge unverzüglich.

(5) Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen senden wir Ihnen grundsätzlich zunächst ein Angebot mit diesen AGB zu. Der Vertrag entsteht durch Ihre Annahme innerhalb der im Angebot genannten Frist. Gesetzliche Widerrufsrechte, insbesondere bei bestimmten telefonisch angebahnten Konsumentengeschäften, bleiben unberührt; erforderliche Informationen erteilen wir gesondert.

(6) Wir speichern die Vertragsdaten und senden Ihnen die Bestelldaten sowie die vereinbarte AGB-Fassung in speicherbarer Form per E-Mail. Ein Kundenkonto ist für die Geltendmachung Ihrer Rechte nicht erforderlich.

§ 3 Preise, Mehrwertsteuer und Einfuhr

(1) Die für Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Schweizer Franken (CHF). Sie enthalten die Schweizer Mehrwertsteuer sowie anfallende Zölle, Einfuhrabgaben, Verzollungsgebühren und gesetzlich erforderliche vorgezogene Entsorgungsbeiträge. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

(2) Wir organisieren die Einfuhrabwicklung und übernehmen die mit der vertragsgemässen Lieferung verbundenen Einfuhrkosten. Bei der Zustellung werden Ihnen keine zusätzlichen Zoll-, Abfertigungs- oder Einfuhrsteuerkosten berechnet. Erhalten Sie dennoch eine solche Forderung, kontaktieren Sie uns bitte zur Klärung. Für Rücksendungen und Reparaturen gelten ergänzend §§ 9 und 10.

(3) Massgeblich sind der vereinbarte CHF-Preis und die vor der Bestellung ausgewiesenen Gesamtkosten. Eine spätere Wechselkursänderung führt zu keiner Anpassung durch uns. Allfällige Währungsumrechnungen Ihres Zahlungsdienstleisters richten sich nach Ihrer Vereinbarung mit diesem.

§ 4 Zahlung

(1) Es stehen die im Bestellablauf für die jeweilige Bestellung angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Wir erheben für deren Nutzung keine eigenen Zahlungsgebühren.

(2) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Vorauskasse ist die Zahlung innert sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss zu leisten. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Für ausdrücklich angebotenen Rechnungskauf oder Ratenkauf gelten die vor Vertragsabschluss mitgeteilten Zahlungsbedingungen.

(3) Bedingungen eines Zahlungsdienstleisters gelten nur für die betreffende Zahlungsleistung. Sie beschränken Ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen uns nicht.

§ 5 Lieferung und Lieferverzögerungen

(1) Wir liefern an die vereinbarte Lieferadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein. Massgeblich sind die vor der Bestellung angegebenen Lieferzeiten. Soweit dort nichts Abweichendes steht, liefern wir Paketware in der Regel innert zwei bis fünf Werktagen, Digitalpianos als Speditionsware innert fünf bis zehn Werktagen und akustische Klaviere, Flügel und Hybrid-Pianos nach Terminabsprache in der Regel innert zehn bis zwanzig Werktagen. Bei Vorauskasse beginnen diese Zeiten mit dem Zahlungseingang, sonst mit Vertragsschluss. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am betroffenen Versand- oder Zustellort.

(2) Paketware liefern wir an die angegebene Adresse. Digitalpianos als Speditionsware werden grundsätzlich frei Bordsteinkante geliefert, also ohne Transport in die Wohnung. Akustische Klaviere, Flügel und Hybrid-Pianos liefern wir grundsätzlich bis zum vereinbarten Aufstellort. Abweichende oder zusätzliche Leistungen werden vor der Bestellung ausdrücklich vereinbart.

(3) Bitte teilen Sie uns vor der Terminvereinbarung besondere Zugangshindernisse mit, insbesondere enge Treppen, unzureichende Türbreiten oder die Notwendigkeit eines Krans. Erkennbare Zusatzleistungen und deren Kosten stimmen wir möglichst vor Vertragsschluss ab. Nicht vereinbarten kostenpflichtigen Sonderaufwand führen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aus.

(4) Bei einem gemeinsam vereinbarten Speditionstermin dürfen wir notwendige Mehrkosten einer erfolglosen Anfahrt oder erneuten Zustellung nur verlangen, soweit Sie die Ursache zu vertreten haben. Die Berechnungsgrundlage teilen wir vor der Terminvereinbarung mit; verlangt werden höchstens die tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten. Eine berechtigte Annahmeverweigerung begründet keine solchen Kosten.

(5) Über erkennbare Verzögerungen informieren wir Sie unverzüglich. Ihre gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug, insbesondere nach erfolglosem Ablauf einer erforderlichen angemessenen Nachfrist, bleiben bestehen. Teillieferungen erfolgen nur, soweit sie Ihnen zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Erhalten wir einen Artikel trotz rechtzeitiger und ordnungsgemässer Beschaffung für Ihre Bestellung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, endgültig nicht, dürfen wir uns hinsichtlich dieses Artikels vom Vertrag lösen. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten die darauf entfallenden Zahlungen. Blosse Preissteigerungen berechtigen uns hierzu nicht. Gesetzliche Ansprüche wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

§ 6 Transportrisiko und Transportschäden

(1) Wir tragen das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung bis zur Übergabe an Sie oder eine von Ihnen bestimmte empfangsberechtigte Person. Die Übergabe an das von uns eingesetzte Transportunternehmen genügt dafür nicht. Bei vereinbarter Lieferung an den Aufstellort bleibt das Risiko bis zur Übergabe dort bei uns.

(2) Eine unbegleitete Ablage gilt nur dann als Übergabe, wenn Sie diese ausdrücklich erlaubt haben und die Sendung entsprechend Ihrer Weisung am vereinbarten Ort abgelegt wurde. Eine Ablage ohne Ihre Erlaubnis erfolgt nicht auf Ihr Risiko.

(3) Bitte melden Sie sichtbare Transportschäden möglichst sofort, nach Möglichkeit innert fünf Tagen. Lassen Sie erkennbare Schäden bei Speditionslieferungen möglichst auf dem Ablieferungsbeleg vermerken und bewahren Sie geeignete Nachweise auf. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist: Eine fehlende Eintragung oder eine Meldung nach dem fünften Tag führt nicht allein zum Anspruchsverlust. Für Mängelmeldungen gelten die Fristen des § 7.

(4) Wir kümmern uns um die Abklärung mit Transporteuren und Versicherungen. Sie müssen deren Leistung nicht abwarten und Ansprüche nicht zuerst dort geltend machen. Bei einer Transportbeschädigung sorgen wir für Abhilfe nach § 8. Bei Verlust liefern wir Ersatz innerhalb angemessener Frist oder erstatten Ihnen bei Rückabwicklung die für die ausgebliebene Lieferung bezahlten Beträge.

(5) Trifft eine Sendung nicht im angekündigten Zeitraum ein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir nachforschen können. Eine besondere 30-tägige Ausschlussfrist für die Verlustmeldung besteht nicht. Ihre Rechte bei Nichtlieferung bleiben erhalten.

§ 7 Prüfung der Lieferung und Meldung von Mängeln

(1) Bitte prüfen Sie die Lieferung nach Erhalt, sobald dies unter den Umständen zumutbar ist, auf erkennbare Schäden, Vollständigkeit und grundlegende Funktion. Eine fachtechnische Untersuchung oder Zerlegung wird nicht verlangt. Zur gewöhnlichen Prüfung gehört ein vorsichtiges, sachgerechtes Ausprobieren im Rahmen von § 10.

(2) Mängel, die bei einer zumutbaren Eingangsprüfung erkennbar sind, melden Sie bitte innert 14 Kalendertagen nach Erhalt. War eine solche Prüfung ohne Ihr Verschulden vorübergehend nicht möglich, beginnt diese Frist, sobald die Prüfung zumutbar möglich ist.

(3) Bei Mängeln, die bei dieser Prüfung nicht erkennbar waren, gilt eine Meldefrist von 14 Kalendertagen ab Entdeckung. Sie müssen weder die technische Ursache abschliessend bestimmen noch zuerst ein Gutachten einholen. Eine nachvollziehbare Beschreibung der aufgetretenen Störung genügt.

(4) Die Meldung kann insbesondere per E-Mail, Brief, telefonisch oder über eine von uns angebotene Reklamationsfunktion erfolgen. Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die Bestellung und beschreiben Sie die Beanstandung. Fotos oder Videos sind hilfreich, aber keine Voraussetzung für eine wirksame Meldung. Ein bestimmtes Formular, eine Rückgabe-Freigabe oder die Originalverpackung sind ebenfalls nicht erforderlich.

(5) Für schriftliche oder elektronische Meldungen genügt die rechtzeitige Absendung. Der Tag des Erhalts beziehungsweise der Entdeckung wird nicht mitgezählt. Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag an Ihrem Wohnsitz beziehungsweise Sitz, endet sie am folgenden Werktag. Diese Berechnungsregel gilt auch für die Fristen des freiwilligen Rückgaberechts nach § 10.

(6) Mit diesen Meldefristen erleichtern wir die gesetzliche Pflicht zur sofortigen Mängelanzeige. Eine innerhalb der vereinbarten Frist erfolgte Meldung behandeln wir nicht wegen fehlender Sofortigkeit als verspätet. Wird die Frist versäumt, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels grundsätzlich als genehmigt; Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels entfallen. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei absichtlicher Täuschung, sowie zwingende längere Fristen bleiben vorbehalten. Andere, erst später entdeckte Mängel sind davon nicht betroffen.

(7) Ansprüche wegen Nichtlieferung oder Lieferung eines anderen als des bestellten Artikels werden durch diese Mängelmeldefristen nicht ausgeschlossen. Dasselbe gilt für fehlende, gesondert geschuldete Waren oder Bestandteile, soweit darin eine Nichterfüllung und nicht ein Sachmangel liegt.

(8) Bitte stimmen Sie eine Einsendung möglichst vorab mit uns ab. Wir teilen Ihnen das weitere Vorgehen grundsätzlich innert drei Werktagen mit. Eine unterbliebene vorherige Abstimmung lässt einen bestehenden Gewährleistungsanspruch nicht entfallen.

§ 8 Gewährleistung und Herstellergarantien

(1) Wir stehen dafür ein, dass die Ware bei der Übergabe nach § 6 die vereinbarten Eigenschaften aufweist und keine Mängel hat, welche den Wert oder die Eignung für den vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Erfasst sind auch Mängel, deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden war und die sich erst später zeigen.

(2) Bei einem rechtzeitig gemeldeten Gewährleistungsfall leisten wir zunächst nach unserer Wahl kostenlose Reparatur oder gleichwertigen mangelfreien Ersatz. Dabei berücksichtigen wir Ihre berechtigten Interessen. Bei gekaufter Neuware bedarf der Ersatz durch gebrauchte oder aufbereitete Ware Ihrer Zustimmung. Der Austausch eines betroffenen Teils genügt nur, wenn damit der Mangel vollständig behoben wird.

(3) Wir tragen die erforderlichen Transport-, Arbeits- und Materialkosten sowie allfällige Abgaben der Gewährleistungsabwicklung. Ansprechpartner bleiben wir; Sie müssen sich nicht ausschliesslich an den Hersteller wenden.

(4) Sie können eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des betroffenen Kaufs verlangen, wenn wir beide Arten der Abhilfe ablehnen, wenn sie unmöglich oder unzumutbar sind, wenn die Abhilfe nicht innert angemessener Frist erfolgt oder wenn zwei Abhilfeversuche hinsichtlich desselben Mangels erfolglos bleiben. Ein Wechsel zwischen Reparatur und Ersatz setzt die Zahl der Versuche nicht zurück.

(5) Die angemessene Abhilfefrist beträgt in der Regel höchstens 30 Kalendertage, nachdem uns die Ware zur Prüfung zur Verfügung steht. Bei einer Vor-Ort-Abwicklung beginnt sie, sobald Sie uns den erforderlichen Zugang ermöglichen. Eine von uns verzögerte Organisation der Einsendung oder Besichtigung darf die Abhilfe nicht unangemessen hinausschieben. Eine längere Dauer bedarf einer sachlichen Begründung und Ihrer Zustimmung; Ihre Rechte bei unzumutbarer Verzögerung bleiben bestehen.

(6) Bei Konsumenten verjähren Gewährleistungsansprüche für Neuware grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung. Bei tatsächlich gebrauchter Ware beträgt die Frist ein Jahr, wenn die Ware vor der Bestellung ausdrücklich als gebraucht und mit dieser verkürzten Frist angeboten wurde. Andernfalls gelten zwei Jahre. Allein eine geöffnete Verpackung oder die Bezeichnung als B-Ware begründet keine Verkürzung.

(7) Für Geschäftskunden beträgt die Verjährungsfrist bei Neuware ein Jahr nach Ablieferung, soweit keine längere Frist vereinbart wurde oder zwingend gilt. Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung gegenüber Geschäftskunden ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Ausschluss gilt nicht für absichtlich verschwiegene Mängel und nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.

(8) Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei absichtlich verschwiegenen Mängeln, sowie gesetzliche Regeln über Stillstand, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist ist keine Zusage, dass während ihrer gesamten Dauer keinerlei Verschleiss auftreten wird.

(9) Es gilt die gesetzliche Beweislastverteilung. Wer Gewährleistungsrechte geltend macht, hat grundsätzlich das Vorliegen eines bereits bei der Übergabe vorhandenen oder angelegten Mangels nachzuweisen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Wir vereinbaren keine darüber hinausgehende Beweislastumkehr. Eine Beanstandung wird nicht allein deshalb zurückgewiesen, weil ihr kein privates Gutachten beigefügt ist; die Prüfung richtet sich nach § 9.

(10) Nicht von der Gewährleistung erfasst sind normale Abnutzung und erst nach der Übergabe verursachte Schäden, insbesondere durch Sturz, Stoss, Druck, unsachgemässe Nutzung, ungeeignete Pflege oder Lagerung. Das gilt nur, soweit die betreffende Ursache für den beanstandeten Zustand verantwortlich ist.

Verschleissteile wie Saiten, Blätter, Polster, Korken, Filze, Federn, Felle, Bogenhaare und Akkus sind nicht pauschal ausgeschlossen. Bereits bei der Übergabe vorhandene Material-, Herstellungs- oder Montagefehler bleiben auch dort erfasst. Entsprechendes gilt für ungewöhnlich frühen Verschleiss aufgrund eines solchen Fehlers.

Klimatische Einflüsse, Fremdreparaturen oder Änderungen schliessen Ansprüche nur insoweit aus, als sie den beanstandeten Schaden verursacht haben. Eine Abweichung von einem Pflegehinweis oder ein fremder Eingriff lässt nicht sämtliche Gewährleistungsrechte entfallen. Übliches Nachstimmen und gewöhnliche Wartung sind keine Gewährleistungsleistungen, soweit kein anfänglicher Mangel oder eine besondere Leistungszusage zugrunde liegt.

(11) Naturbedingte Unterschiede etwa in Holzmaserung oder Farbe sind keine Mängel, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Bei gebrauchter Ware sind konkret vor dem Kauf offengelegte und vereinbarte Gebrauchsspuren zu berücksichtigen. Vereinbarte Eigenschaften und ausdrücklich übernommene Zusagen bleiben massgeblich.

(12) Herstellergarantien gelten zusätzlich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Garantiebedingungen. Sie beschränken unsere Gewährleistung nicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche richten sich ergänzend nach § 12.

§ 9 Reklamationen, kostenlose Diagnose und Reparaturaufträge

(1) Die Prüfung Ihrer Reklamation, die dafür erforderliche Diagnose und ein Kostenvoranschlag für eine mögliche Reparatur sind kostenlos. Das gilt auch, wenn kein Fehler reproduzierbar ist, kein Gewährleistungsanspruch besteht oder Sie eine angebotene Reparatur nicht beauftragen. Es werden weder Prüf-, Diagnose- noch Bearbeitungsgebühren erhoben.

(2) Wir klären die Beanstandung zunächst anhand Ihrer Angaben. Benötigen wir die Ware, stellen wir für geeignete Paketware ein Rücksendeetikett bereit oder organisieren eine Abholung. Bei grossen Instrumenten stimmen wir ab, ob eine Vor-Ort-Prüfung möglich ist. Bitte beachten Sie unsere Verpackungs- und Zollhinweise; bei fehlender geeigneter Verpackung unterstützen wir Sie bei der Organisation.

(3) Liegt ein Gewährleistungsfall vor, übernehmen wir sämtliche erforderlichen Kosten. Bestätigt sich kein Gewährleistungsfall, entstehen Ihnen für eine von uns organisierte Einsendung nur dann Kosten, wenn unsere Prüfung ergibt, dass der beanstandete Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist, insbesondere durch Sturz, Stoss, Druck oder unsachgemässe Behandlung, und wir dies nach Absatz 5 mit Befund und Fotos belegen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Einsendung und der Rücksendung nach den Beträgen in § 10 Abs. 7; die gewöhnliche Zoll- und Abfertigungsabwicklung ist darin enthalten. Lässt sich lediglich kein Fehler feststellen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Ein von uns bereitgestelltes Rücksendeetikett oder eine von uns organisierte Abholung bedeutet weder eine Anerkennung des Mangels noch einen Verzicht auf diese Kosten. Auf diese Regel weisen wir bei der Bereitstellung hin. Die Rücksendung erfolgt nach Ausgleich der Kosten. Nach Absprache können Sie die Ware stattdessen in Konstanz abholen; die Kosten der Rücksendung entfallen dann.

(4) Bei einem von vornherein gesondert vereinbarten Serviceauftrag ausserhalb der Gewährleistung, beispielsweise zur Behebung eines von Ihnen geschilderten Sturzschadens, können Transport- und Abfertigungskosten vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass wir Ihnen vor dem Transport den Gesamtbetrag oder einen verbindlichen Höchstbetrag nennen und Sie ausdrücklich zustimmen. Die Diagnose und der Kostenvoranschlag bleiben kostenlos. Eine streitige Gewährleistungsreklamation wird nicht ohne Ihre Zustimmung in einen solchen Serviceauftrag umgewandelt.

(5) Lehnen wir eine Gewährleistungsleistung ab, erläutern wir den Befund nachvollziehbar. Berufen wir uns auf einen nachträglichen Bedienungs-, Sturz- oder sonstigen Fremdschaden, dokumentieren wir die technischen Feststellungen, soweit möglich mit Fotos. Die blosse Feststellung, dass ein Fehler während der Prüfung nicht auftrat, ist kein Nachweis einer unsachgemässen Behandlung.

(6) Eine kostenpflichtige Reparatur führen wir ausschliesslich nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu einem Kostenvoranschlag durch, beispielsweise per E-Mail. Das Angebot nennt Arbeiten, Preis einschliesslich anfallender Steuern und Abgaben, vereinbarte Transportkosten und voraussichtliche Dauer. Den vereinbarten Preis überschreiten wir nicht ohne erneute Zustimmung. Schweigen gilt nicht als Auftrag.

(7) Lehnen Sie das Angebot ab, erhalten Sie die Ware unrepariert zurück beziehungsweise können sie nach Absprache abholen; für die Transportkosten gilt Absatz 3. Antworten Sie nicht, erinnern wir Sie und stimmen die Rückgabe ab. Allein die Ablehnung begründet keine Prüf-, Bearbeitungs- oder Lagerpauschale. Die Rückgabe wird nicht von einer Diagnose- oder Prüfgebühr abhängig gemacht. Gesetzliche Rechte wegen ausdrücklich beauftragter, fälliger Reparaturleistungen bleiben unberührt.

(8) Für Mängel an einer ausdrücklich beauftragten kostenpflichtigen Reparatur gelten die gesetzlichen werkvertraglichen Rechte. Die Einschränkungen der Kaufgewährleistung in § 8 werden nicht pauschal auf solche Reparaturleistungen übertragen.

§ 10 Freiwilliges 14-tägiges Rückgaberecht für Konsumenten

(1) Für die von diesen AGB erfassten Warenkäufe gewähren wir Konsumenten ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Ware durch Sie oder eine von Ihnen bestimmte empfangsberechtigte Person. Werden Waren einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, ist der Erhalt der letzten Ware massgeblich. Auch Klaviere, Flügel und Hybrid-Pianos sind grundsätzlich eingeschlossen. Für Geschäftskunden besteht dieses freiwillige Recht nur bei gesonderter Vereinbarung. Für Konsumenten in Liechtenstein gilt zusätzlich § 1 Abs. 4.

(2) Erklären Sie Ihre Rückgabeabsicht innert der Frist gegenüber uns, beispielsweise per E-Mail an info@musik-ebert.de, per Brief an die Adresse in § 1 oder über die angebotene Rückgabefunktion. Eine Begründung oder ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich. Die rechtzeitige Absendung der Erklärung genügt. Die Rückgabe hängt nicht von einer vorherigen Genehmigung durch uns ab.

(3) Paketware ist spätestens innert 14 Kalendertagen nach Ihrer Rückgabeerklärung abzusenden. Verzögern wir ein rechtzeitig angefordertes Etikett oder erforderliche Versandinformationen, verlängert sich diese Frist um die von uns verursachte Verzögerung. Für Speditionsware vereinbaren wir eine Abholung. Es genügt, dass Sie innerhalb dieser Frist zur Terminabstimmung bereit sind und die Ware zur Abholung bereitstellen; ein späterer Termin unseres Transporteurs schadet Ihnen nicht.

(4) Sie dürfen die Ware sorgfältig auspacken und so prüfen, wie es zur Beurteilung ihrer Beschaffenheit und Funktion erforderlich ist. Bei Instrumenten umfasst dies ein kurzes, sachgerechtes Probespiel, ausdrücklich auch bei Blasinstrumenten. Eine längere Nutzung für Proben, Unterricht, Auftritte oder andere Zwecke ist von diesem Ausprobieren nicht umfasst. Beachten Sie bitte die Pflegehinweise und geben Sie das Instrument sauber und trocken zurück.

(5) Für zulässiges Ausprobieren berechnen wir keinen Abzug. Es gibt insbesondere keinen pauschalen Abzug für gespielte Blasinstrumente, keine allgemeine Hygiene- oder Wiedereinlagerungsgebühr und keinen automatischen Abschlag wegen einer geöffneten Verpackung. Die übliche Aufbereitung nach einem zulässigen Probespiel tragen wir.

Ein Abzug kommt nur für eine tatsächliche Wertminderung in Betracht, die durch einen zur Prüfung nicht erforderlichen Umgang, Beschädigungen oder fehlende Bestandteile entstanden ist. Wir erläutern den Befund und die Berechnung, soweit möglich mit Fotos. Dieselbe Beeinträchtigung wird nicht mehrfach berechnet. Die blosse interne Einstufung als B-Ware genügt nicht als Begründung. Mängel, für die wir einstehen, werden Ihnen nicht als Wertminderung angelastet.

(6) Vom freiwilligen Rückgaberecht ausgenommen sind individuell für Sie angefertigte oder dauerhaft personalisierte Waren, etwa Gravuren oder echte Massanfertigungen. Normale Herstellerbestellungen, bloss nicht lagernde Katalogware sowie übliche Vorbereitung, Stimmung oder Standardeinstellung eines Instruments sind nicht allein deshalb ausgeschlossen.

Ferner ausgenommen sind separat angebotene Hygiene- oder Verbrauchsartikel, die nach Entfernung einer speziellen Hygieneversiegelung aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern vor der Bestellung deutlich auf diesen Ausschluss hingewiesen wurde. Eine gewöhnliche Produktverpackung genügt dafür nicht. Diese Ausnahme schliesst Blasinstrumente nicht allein wegen des in Absatz 4 erlaubten Probespiels aus.

Audio- oder Videoaufnahmen und Computersoftware auf versiegelten Datenträgern sind nach Entfernung des Siegels vom freiwilligen Rückgaberecht ausgenommen, wenn dieser Ausschluss vor der Bestellung mitgeteilt wurde. Gedruckte Noten und Bücher sind nicht pauschal ausgeschlossen; Beschriftungen oder sonstige über die Prüfung hinausgehende Nutzung können eine Wertminderung begründen. Bereits eingelöste Wertgutscheine sind ausgenommen; bei unbenutzten Gutscheinen beginnt die Rückgabefrist mit deren Erhalt.

(7) Die Rücksendekosten einer freiwilligen Rückgabe tragen Sie. Nutzen Sie unser Rücksendeetikett oder die von uns organisierte Standardabholung, gelten folgende Beträge:

Rücksendung Kosten einschliesslich anfallender Abgaben
Paket CHF 5 je Paket
Stagepiano, Ständer oder Sperrgut CHF 20 je Versandeinheit
Digitalpiano per Spedition CHF 199 je Instrument
Klavier oder Hybrid-Piano CHF 599 je Instrument
Flügel Vor Ihrer Bestellung mitgeteilter Festpreis; ohne gesonderte Preisvereinbarung höchstens CHF 599 für eine Standardabholung

Wir ordnen die Ware vor der Bestellung der zutreffenden Rücksendekategorie zu. Die Beträge für von uns organisierte Rücksendungen enthalten die gewöhnliche Zoll- und Abfertigungsabwicklung; solche Kosten werden nicht zusätzlich berechnet. Bereits bei Bestellung erkennbare Sondertransporte, etwa mit Kran, und deren Rückholkosten bedürfen einer vorherigen gesonderten Vereinbarung. Es erfolgt keine Doppelberechnung bei einer gemeinsamen Versandeinheit. Organisieren Sie den Rücktransport selbst, zahlen Sie den gewählten Dienstleister; unsere Transportpauschale entfällt. Bitte stimmen Sie dabei die Zollunterlagen mit uns ab.

(8) Geben Sie die Ware mit dem mitgelieferten Zubehör und den Unterlagen zurück und verpacken Sie sie transportsicher, möglichst in der Originalverpackung. Eine fehlende Originalverpackung schliesst die Rückgabe nicht aus. Für Schäden durch eine von Ihnen zu vertretende unzureichende Verpackung haften Sie nach den gesetzlichen Regeln. Bei Nutzung unseres Etiketts oder unserer Abholung tragen wir das sonstige zufällige Rücktransportrisiko ab Übergabe an den Transporteur. Bei eigenständig organisiertem Rücktransport tragen Sie dieses Risiko bis zum Eingang bei uns.

(9) Wir erstatten den bezahlten Kaufpreis unverzüglich, spätestens innert 14 Kalendertagen nach Wareneingang. Die Kosten der ursprünglichen Hinsendung werden bei einer freiwilligen Rückgabe nicht erstattet; ursprünglich kostenloser Versand wird aber auch nicht nachträglich berechnet. Für Konsumenten in Liechtenstein gilt § 1 Abs. 4.

Die Erstattung erfolgt über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart ist, und ohne Erstattungsgebühr. Vereinbarte Rücksendekosten und nach Absatz 5 begründete Wertminderungen dürfen abgezogen werden. Über streitige Abzüge informieren wir Sie; der unstreitige Betrag wird fristgerecht erstattet. Geht eine Rücksendung verloren, deren Risiko wir tragen, erstatten wir spätestens innert 14 Tagen, nachdem der Verlust feststeht. Bleibt ihr Verbleib ungeklärt, erfolgt die Erstattung spätestens 30 Kalendertage nach der nachgewiesenen Übergabe an unseren Transporteur.

(10) Dieses freiwillige Rückgaberecht ist von Mängelrechten zu unterscheiden. Gewährleistungsansprüche nach §§ 7 bis 9 sowie allfällige zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Für ihre Ausübung gelten weder die freiwilligen Rücksendepauschalen noch die Rückgabeausschlüsse dieses Paragraphen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum vor, soweit der Vorbehalt wirksam begründet wird. Soweit hierfür ein Registereintrag erforderlich ist, gilt der Vorbehalt nur bei entsprechender Eintragung. Sie gestatten uns die gesetzlich zulässige Eintragung in das Eigentumsvorbehaltsregister an Ihrem Schweizer Wohnsitz beziehungsweise Sitz. Diese Klausel ersetzt den erforderlichen Registereintrag nicht.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Absicht und grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen zwingender Produktehaftpflicht. Dasselbe gilt im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Regeln gelten entsprechend für unsere Hilfspersonen.

(3) Die Ansprüche auf Lieferung, Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung, Rückabwicklung und Rückzahlung nach diesen AGB bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkung erfasst insbesondere nicht den gesetzlich geschuldeten Ersatz unmittelbaren Schadens bei einer Wandelung nach Art. 208 Abs. 2 OR. Weitere zwingende Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.

§ 13 Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem anwendbaren Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Empfängern, Auslandsbekanntgaben und Ihren Rechten, enthält die im Shop unter «Datenschutzrichtlinie» verlinkte Datenschutzerklärung. Für die Vertragsabwicklung erforderliche Empfänger können insbesondere Zahlungsdienstleister, Transport- und Reparaturdienstleister, unsere Fiskalvertretung und zuständige Behörden sein. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Einwilligung in Werbung oder darüber hinausgehende Datenbearbeitungen.

§ 14 Anwendbares Recht

Auf die erfassten Verträge findet materielles Schweizer Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Zwingende Schutzvorschriften, die unabhängig von dieser Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt. Insbesondere werden Konsumenten durch die Rechtswahl keine Rechte entzogen, die ihnen nach dem zwingend anwendbaren Recht zustehen; für Konsumenten in Liechtenstein gilt § 1 Abs. 4.

§ 15 Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Konsumenten können Ansprüche gegen uns an ihrem Wohnsitz in der Schweiz beziehungsweise in Liechtenstein oder an unserem Sitz in Konstanz geltend machen. Wir erheben Klagen gegen Konsumenten nur an deren Wohnsitz. Weitere zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(2) Für Geschäftskunden wird, soweit zulässig, Konstanz als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Wir dürfen Geschäftskunden auch an ihrem Sitz verklagen. Zwingende Zuständigkeitsvorschriften bleiben vorbehalten.

(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon können Sie sich zur direkten Klärung jederzeit über die Kontaktdaten in § 1 an uns wenden.

§ 16 Schlussbestimmungen und Fassungen

(1) Massgeblich ist die vor Ihrer Bestellung bereitgestellte und in den Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nur für neue Verträge und verändern bestehende Bestellungen oder laufende Reklamationen nicht.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Für Bestellungen in einer zusätzlich von uns angebotenen Vertragssprache gilt die vor der Bestellung bereitgestellte und vereinbarte AGB-Fassung dieser Sprache. Eine nachträglich veröffentlichte Übersetzung verändert bestehende Verträge nicht.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen diesen AGB vor.

Stand: 1. Oktober 2026 · Musik-Ebert GmbH